ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand: Oktober 2021

 

Hinweis: Soweit in diesen AGB auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

 

1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1 Gabriela Horvath erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen ihrem Unternehmen und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2. Der Kunde bestätigt, bei Vertragsabschluss 18 Jahre oder älter zu sein.

1.3 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende mündliche oder schriftliche Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Gabriela Horvath schriftlich bestätigt werden.

1.4 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht Gabriela Horvath ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch Gabriela Horvath bedarf es nicht.

1.5 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; Auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

1.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.7 Die Angebote von Gabriela Horvath sind freibleibend und unverbindlich.

 

2. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Punkt „Beratungsangebot“ auf der Homepage von oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch Gabriela Horvath. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Gabriela Horvath.

Der Leistungsumfang erfasst:

  • Erstgespräch, um Ihre Situation verstehen zu können
  • Ausdruck bzw. elektronische Übermittlung Ihres persönlichen Horoskops
  • Genaue Analyse Ihres Geburtshoroskops, Solar, Transit, Progressionen, und weiterer relevanter Faktoren zu Ihrem Persönlichkeitsbild
  • Eigenständige Ausarbeitung einer individuellen Lösungsstrategie
  • MP3-Audio-Files zum Nachhören der Termine (sofern gewünscht)
  • Optional: Schriftliche Radix Kurzfassung als Add-On zur Erstberatung

2.2 Bitte beachten Sie, dass die Beratung ausschließlich online über Zoom oder Microsoft Skype stattfindet; Alternativ gerne auch telefonisch. Schriftliche Beratungen über E-Mail werden nicht angeboten.

Nähere Informationen über den Datenaustausch der verwendeten Daten entnehmen Sie bitte der Datenschutzvereinbarung auf Gabriela Horvaths Homepage.

Um die Beratungsleistung laut Beratungsangebot erbringen zu können, muss von Ihrer Seite rechtzeitig vor dem Beratungstermin über Geburtsort und die exakte Geburtszeit informiert werden. Ansonsten kann die Leistung nicht ordnungsgemäß erbracht werden.  Nach abgeschlossener Beratung bekanntwerdende Änderungen von Geburtsort und –zeit berechtigen nicht zur Wiederholung der bezahlten Beratung. In solchen Fällen muss ein neuerlicher Vertrag abgeschlossen werden bzw. das Beratungshonorar neuerlich bezahlt werden.

2.3 Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Gabriela Horvath wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

 

3. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

3.1 Gabriela Horvath ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). Bei Zukauf des Werkes Dritter geht Gabriela Horvath nach bestem Wissen und Gewissen vor, allfällige Beanstandungen aufgrund unerlaubter Nutzung können jedoch nie gänzlich ausgeschlossen werden.

3.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt im eigenen Namen. Gabriela Horvath wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

3.3 Soweit Gabriela Horvath notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Gabriela Horvath.

4. Termine

4.1 Verzögert sich die Lieferung/Leistung von Gabriela Horvath aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als drei Monate andauern, sind der Kunde und Gabriela Horvath berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 

4.2 Sollte der Kunde einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, ist rechtzeitig per Mail oder Telefon Bescheid zu geben. Wird der Termin zu einem späteren Zeitpunkt, jedoch jedenfalls innerhalb von drei Monaten, nachgeholt, wird der bereits bezahlte Betrag berücksichtigt. Erfolgt keine Terminnachholung seitens des Kunden innerhalb von drei Monaten ab dem versäumten Termin, so wird das bereits geleistete Honorar von Gabriela Horvath nicht rückerstattet. Die Leistung von Gabriela Horvath gilt damit als erbracht.
Sollte der vereinbarte Termin seitens Gabriela Horvath nicht eingehalten werden, ist der Termin ebenfalls innerhalb von drei Monaten ab den versäumten Termin nachzuholen. Geschieht dies nicht und ist dies als Verschulden von Gabriela Horvath zu werten, wird das im Voraus geleistete Honorar dem Kunden rücküberwiesen.

4.3 Befindet sich Gabriela Horvath in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er Gabriela Horvath schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Dies gilt unbeschadet des Absatz 4.2. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

5. Vorzeitige Auflösung

5.1 Gabriela Horvath ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;

b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von Gabriela Horvath weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von Gabriela Horvath eine taugliche Sicherheit leistet.

5.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Gabriela Horvath fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

 

6. Honorar

6.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von Gabriela Horvath für jede einzelne Leistung im Voraus der Beratungsleistung.

6.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar ohne Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung). Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat Gabriela Horvath für die erbrachten Leistungen Anspruch auf ein Honorar in der marktüblichen Höhe.

6.3 Alle Leistungen von Gabriela Horvath, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle von Gabriela Horvath erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

6.4 Kostenvoranschläge von Gabriela Horvath sind unverbindlich.

6.5 Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB wird ausgeschlossen.

 

7. Zahlung und -sverzug

7.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug vor Beratungsleistung zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Wird das Honorar nicht vollständig bezahlt, kann mit der Beratungsleistung nicht begonnen werden.
Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen.

7.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Verbrauchergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, Gabriela Horvath die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

7.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann Gabriela Horvath sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

7.4 Weiters ist Gabriela Horvath nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

7.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich Gabriela Horvath für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

7.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Gabriela Horvath aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von Gabriela Horvath schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

 

8. Gewährleistung

8.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch Gabriela Horvath, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

8.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der (Teil-)Lieferung/Leistung durch Gabriela Horvath zu. Gabriela Horvath ist berechtigt zu bestimmen, ob eine Verbesserung oder ein Austausch erfolgt, sofern beide Optionen möglich sind. Gabriela Horvath wird die Verbesserungen oder den Austausch in angemessener Frist vornehmen, wobei der Kunde von Gabriela Horvath alle zur Untersuchung und Behebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Gabriela Horvath ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für Gabriela Horvath mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

8.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber Gabriela Horvath gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

 

9. Haftung und Produkthaftung

9.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von Gabriela Horvath und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von Gabriela Horvath ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“. 

9.2 Jegliche Haftung von Gabriela Horvath für Ansprüche, die auf Grund der von Gabriela Horvath erbrachten Leistung (z.B. Horoskoperstellung eines Dritten) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn Gabriela Horvath ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet Gabriela Horvath nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat Gabriela Horvath diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

9.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von Gabriela Horvath. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

 

10. Datenschutz

Es gelten die Datenschutzbestimmungen von Gabriela Horvath, die auf der Homepage veröffentlicht sind; Vom Kunden ist im Besonderen darauf zu achten, dass er dafür haftet, sofern er persönliche Daten an Gabriela Horvath über Dritte weitergibt (etwa das Geburtsdatum). Die Genehmigung der Weitergabe dieser Daten an Gabriela Horvath muss vom Kunden beim Dritten eingeholt werden. Dies gilt bei Übermittlung der Daten an Gabriela Horvath als vom Kunden gewährleistet. Gabriela Horvath haftet nicht gegenüber Dritten für Datenschutzverletzungen des Kunden an diesem Dritten.

 

11. Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen Gabriela Horvath und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1 Erfüllungsort ist der Sitz von Gabriela Horvath.

12.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen Gabriela Horvath und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von Gabriela Horvath sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist Gabriela Horvath gemäß § 14 KSchG verpflichtet, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen, sofern es sich um einen Verbraucher laut KSchG handelt.